Was gehört zur Gemeinschaftsarbeit

  • Außenhecke:
    Für die Außenhecke sind in erster Linie die jeweils angrenzenden Gartenfreunde zuständig. Pflegen diese ihren Heckenabschnitt selbst werden für das Jahr 8 Arbeitsstunden angerechnet. Zur Pflege der Hecken gehört aber nicht nur der Heckenschnitt sondern auch ganzjährig die regelmäßige Reinigung des angrenzenden Fußwegs vor allem von Unrat, Unkraut und Laub.
    Die Hecken müssen zum jeweiligen Gemeinschaftsarbeitstag geschnitten sein. Um der Gesamtoptik der Anlage gerecht zu werden dürfen sie aber frühestens 2 Wochen vor dem Gemeinschaftsarbeitstermin geschnitten werden. Wichtig ist, dass die Gartenfreunde dem Koordinator für Gemeinschaftsarbeit eine Info zur geschnittenen Hecke geben. Die verbliebenen Hecken werden dann gemeinsam geschnitten.
    Die Hecke soll eine maximale Höhe von 1,80m haben, so dass eine einheitliche Optik besteht.
  • Innenhecke (Gärten 25 bis 34)
    Für die genannten Gärten gilt die gleiche Regelung zur Pflege wie bei der Außenhecke. Die maximale Höhe beträgt hier aber 1,20m. Da der Arbeitsaufwand hier niedriger ist, werden für den Heckenschnitt nur jeweils 2 Stunden Gemeinschaftsarbeit (inkl. Entsorgung des Schnittgutes) verrechnet. Es werden so maximal 4 Stunden pro Jahr für den Heckenschnitt veranschlagt. Die restlichen Arbeitsstunden können im Rahmen der Gemeinschaftsarbeitstermine  gearbeitet werden.
  • Toilettenreinigung Vereinsheim
  • Rasenpflege im Vereinsheimgelände
  • Pflege leerstehender Gärten
    Die Gärten sind in einer Optik zu erhalten, die den Garten zum Gesamtbild der Anlage passen lässt. Wuchernde Unkräuter, die auf Nachbargärten übergreifen können sind zu beseitigen. Fallobst und evtl. entstandener Müll (über Zaun geworfen o.ä.) sind zu entfernen.
  • Instandhaltung und Pflege des Vereinsheimgeländes, Streicharbeiten, bei Bedarf Reparaturen (entweder an Gemeinschaftsarbeitstagen oder bei Bedarf nach individueller Vereinbahrung)

Zusätzliche Informationen